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Bei der Hausrenovierung besteht häufig das Problem der mangelnden Kenntnis der Materie. Daher ist man meistens auf die Erfahrung und die Fachkenntnisse von externen Handwerkern und von Bauunternehmen angewiesen.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energie-Einsparungsverordnung (EnEV) 2014. Sie verpflichtet Immobilieneigentümer grundsätzlich, bei Verkauf oder Neuvermietung dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis für das Gebäude vorzulegen und wenn es zum Vertragsabschluss kommt, auch zu übergeben.
Seit dem 10.07.2013 gilt in Baden-Württemberg eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern bei Neubauten und Umbauten.
Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.
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