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Energieausweis — wer braucht denn sowas?

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energie-Einsparungsverordnung (EnEV) 2014. Sie verpflichtet Immobilieneigentümer grundsätzlich, bei Verkauf oder Neuvermietung dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis für das Gebäude vorzulegen und wenn es zum Vertragsabschluss kommt, auch zu übergeben. 

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