Rauchmelder — viel Rauch um nichts?

Seit dem 10.07.2013 gilt in Baden-Württemberg eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern bei Neubauten und Umbauten.
Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.

Für alle gilt: In allen Räumen, in denen Menschen schlafen und an Rettungswegen, z.B. Flure, die von den Aufenthaltsräumen nach draußen führen müssen Rauchmelder angebracht werden.

Für den Einbau ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Der Bewohner –also zum Beispiel ein Mieter- muss aber dafür sorgen, dass die Rauchmelder auch funktionstüchtig gehalten werden, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.

Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht, speziell in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Website der Landesregierung                                                                             
(www.baden-wuerttemberg.de). 

 


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